In der Arbeitsgruppe KRITIS haben sich Experten zusammengefunden, die sich täglich mit Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) gemäß § 2 (10) BSI-Gesetz i. V. m. BSI-Kritisverordnung beschäftigen und unabhängig voneinander zu dem Schluss gekommen sind, dass die Ressourcen unserer Bundesrepublik zur Reaktion auf Großschadenslagen durch Cyber-Vorfälle im Bereich der Kritischen Infrastrukturen nicht ausreichen, um die Auswirkungen der dadurch verursachten Krisen und Katastrophen zu bewältigen. Die Arbeitsgruppe ist vollständig unabhängig von Staat oder Wirtschaft und hat als Ziel, die Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu erhöhen.
Nach der Auflösung des Arbeitskreis Kritische Infrastrukturen (AK KRITIS) der Gesellschaft für Informatik (GI e.V.), in dem ich seit 2014 Mitglied des Leitungsgremiums war, freue ich mich, in der AG KRITIS wieder eine Plattform zur konstruktiven Zusammenarbeit in diesem Bereich gefunden zu haben.